Als Schausteller werden solche Gewerbetreibende bezeichnet, die ein oder mehrere Betriebsstätten, die nach ihrer Gestaltung und äußeren Aufmachung volksfesttypische Geschäfte aus den Bereichen Fahrgeschäfte, Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schießgeschäfte oder Ausspielungsgeschäfte unterhalten.
Das Schaustellergewerbe wird ausschließlich oder überwiegend an wechselnden Orten auf Volksfesten, Jahrmärkten, Schützenfesten, Kirchweihen und ähnlichen Veranstaltungen ausgeübt.
Hierzu gehören u. a.:
Schau- und Fahrgeschäfte:
• Achterbahn,
• Astrologe,
• Autobahn (Schaustellergewerbe),
• Autoskooter,
• Berg- und Talbahn,
• Boxunternehmen,
• Flohzirkus,
• Geisterbahn,
• Hippodrom,
• Hundetheater (Schaustellung),
• Irrgarten,
• Karussell,
• Lachkabinett,
• Luftschaukel,
• Marionettentheater,
• Mechanisches Theater,
• Menagerie,
• Panoptikum,
• Puppentheater, -bühne,
• Raubtierschau,
• Riesenrad,
• Ringkampfunternehmen,
• Rutschbahn,
• Schaustellungsunternehmen,
• Schiffschaukel,
• Tierschau,
• Wachsfigurenkabinett,
• Wahrsager,
• Wanderzirkus,
• Zirkus.
Ausspielgeschäfte:
• Ballwurfspiel,
• Glücksbude,
• Kraftmesser,
• Plattenwurfspiel,
• Ringwurfspiel,
• Schaustellungsunternehmen,
• Schlaghammer,
• Schießbude, -halle, -salon,
• Verlosungsbude, -halle,
• Würfelbude.